So verordnen Sie Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Die vorliegende Dokumentation zeigt den aktuellen Prozess der Verordnung im Versorgungsbereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen in gängigen Praxis-Software (PSW) bzw. Arzneimitteldatenbanken (AMDB).
Inhaltsverzeichnis
Manuelle Rezepterstellung in Ihrer Praxissoftware
Die Verordnung erfolgt auf ein Kassenrezept (Muster 16). Bitte achten Sie darauf, dass folgende Informationen auf dem Rezept stehen: Der Begriff “Digitale Gesundheitsanwendung”, die neunstellige PZN sowie der Produktname der DiGA.
Bitte achten Sie darauf, dass folgende Informationen auf dem Rezept stehen: Der Begriff “Digitale Gesundheitsanwendung”, die neunstellige PZN sowie der Name der DiGA.
Verordnung über die Arzneimittelliste / Arzneimitteldatenbank
Alternativ können Sie das Rezept auch wie gewohnt über die Arzneimittelliste/-datenbank in Ihrer Praxissoftware ausstellen. Dafür suchen Sie nach dem jeweiligen Namen der DiGA in der Arzneimittelliste/-datenbank und übernehmen es auf das Kassenrezept (Muster 16) – analog einer Arzneimittelverordnung.
Noch einfacher geht die Verordnung, wenn Sie die gewünschte DiGA ihrer Hausliste hinzufügen.
Hier finden Sie Anleitungen zum Verordnungsprozess in Ihrer Praxissoftware:
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