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Die Abrechnung von Digitalen Gesundheitsanwendungen

Haben Sie schon DiGA verordnet und auch abgerechnet? Dann wissen Sie, dass es hierbei immer wieder Änderungen zu beachten gibt. Derzeit gibt es drei relevante Gebührenordnungspositionen (GOP), die Sie beim Verordnen spezifischer DiGA kennen sollten. Wir haben für Sie den aktuellen Stand der Abrechnungsziffern nach EBM und GOÄ zusammengestellt.

GOP 01471 – somnio

Die DiGA somnio wurde bereits Ende 2020 dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen und kann Patient:innen bei Schlafstörungen helfen. Bereits seit dem 01. Januar 2022 wurde der DiGA somnio vom Bewertungsausschuss ein Sondernutzen bescheinigt. Damit einhergehend hat somnio als erste DiGA überhaupt eine DiGA-eigene Abrechnungsziffer, die GOP 01471, erhalten. Mit der GOP 01471 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen seitdem einmal im Behandlungsfall die Verlaufskontrolle und die Auswertung der DiGA somnio abrechnen. Die Abrechnungsziffer wird mit 64 Punkten und einem Abrechnungsbetrag von 7,35 Euro vergütet.

Die GOP 01471 kann von diversen Fachgruppen abgerechnet werden. Dazu zählen: Hausärztinnen und Hausärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, HNO-Ärztinnen und -ärzte, Kardiologinnen und Kardiologen, Pneumologinnen und Pneumologen, Lungenärztinnen und Lungenärzte, Internistinnnen und Internisten ohne Schwerpunkt sowie weitere Fachgruppen, die nach Kapitel 16, 21, 22 und 23 Leistungen abrechnen.

GOP 01472 – ViViRA

Auch für die DiGA ViViRA, die dauerhaft in das BfArM-Verzeichnis aufgenommen wurde und bei schmerzhaften Rückenbeschwerden helfen kann, gibt es seit dem 01. Juli 2022 eine abrechnungsfähige Pauschale für die Verlaufskontrolle der Anwendung. Mit der DiGA-spezifischen GOP 01472 wird ein Wert von 64 Punkten (7,35 Euro) vergütet. Die GOP 01472 kann außerdem zweimal im Krankheitsfall abgerechnet werden.

Seit dem 01. Januar 2023 kann die Verlaufskontrolle von ViViRA neben Hausärzt:innen, Internist:innen ohne Schwerpunkt, Orthopäd:innen und Chirurg:innen auch von Ärztinnen und Ärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin abgerechnet werden.

GOP 01473 – zanadio

Neu im Katalog der berechnungsfähigen Gebührenordnungspositionen ist seit dem 01. Januar 2023 die GOP 01473. Diese GOP kann für die Verlaufskontrolle der Adipositas-DiGA zanadio einmal im Behandlungsfall sowie bis zu zweimal im Krankheitsfall in zwei nicht aufeinanderfolgenden Quartalen abgerechnet werden. Darüber hinaus ist die GOP 01473 derzeit nur bei Patientinnen abrechnungsfähig. Analog zu den beiden vorangegangenen DiGA-spezifischen Abrechnungsziffern ist auch diese GOP mit 64 Punkten (7,35 Euro) dotiert.

Die GOP 01473 ist sowohl für Hausärzt:innen als auch für Internist:innen ohne Schwerpunkt und Internist:innen mit den Schwerpunkten Endokrinologie, Gastroenterologie oder Kardiologie abrechnungsfähig.

DiGA nach GOÄ abrechnen

Für Privatpatienten ist die DiGA-Verordnung einfacher abzurechnen. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die GOÄ-Nr. 76 als analoge Bewertung für die neue Leistung eingeführt. Hier wird die DiGA-Verordnung sowie gegebenenfalls die Einweisung und Kontrolle der Messungen zusammengefasst und mit dem Faktor 2,3 berechnet.

Abbildung Abrechnungsziffern für DiGA
DiGA-Abrechnungsziffern – aktueller Überblick

DiGA-Abrechnungsziffern

Gerne lassen wir Ihnen die Übersicht über alle aktuell relevanten Abrechnungsziffern zukommen: Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an kontakt@digainfo.de oder rufen Sie uns an: 030-577137830.

Auf unserer DiGA-Verordnungshilfe haben wir Ihnen auch die wichtigsten Abrechnungsziffern aufgeführt. Die praktische DiGA-Verordnungshilfe können Sie hier kostenfrei bestellen:

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